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An dieser Stelle ein offenes Wort zu "Therapie und Recht":
Manche sehen ein Hypnose-Seminar als Möglichkeit zur "Existenzgründung", um danach in eigener Praxis Patienten behandeln und heilen zu wollen.
Dies wäre zwar möglich, denn Hypnosetherapie hat sich als geeignete Therapieform längst etabliert, aber der Gesetzgeber hat da mit dem 'Heilpraktikergesetz' (HPG) einen Riegel vorgeschoben: das "berufs-oder gewerbsmäßige" Behandeln von Krankheiten und Leiden ist auch mit der Hypnosetherapie nur 'Heilberechtigten', also z.B. Heilpraktikern, Ärzten, Psychotherapeuten pp. erlaubt.
Was das Behandeln von Krankheiten oder Leiden angeht, bleibt Nicht-Heilberechtigten damit nur der nicht-berufs- oder -gewerbsmäßige Bereich; wer also z.B. im Familienkreis unentgeltlich tätig wird, verstößt natürlich nicht gegen das HPG.
Ein großes Betätigungsfeld bietet sich allerdings dort, wo man es eben nicht mit Krankheiten oder Leiden, sondern mit dem großen Bereich der 'Lebensberatung' zu tun hat. In diesem Zusammenhang wäre dann auch wieder ein gewerbliches bzw. berufliches Handeln möglich.
Eine Ausnahme bildet hier das Seminar Heilschlaf-Hypnotiseur. Die Heilschlaf-Hypnose darf - bei korrekter Anwendung - auch z.B. in Krankheitsfällen gewerblich angeboten werden. Hierfür sind allerdings bestimmte Rahmenbedingungen unbedingt einzuhalten, die in dem Seminar selbstverständlich eingehend vermittelt werden.
Manche sehen ein Hypnose-Seminar als Möglichkeit zur "Existenzgründung", um danach in eigener Praxis Patienten behandeln und heilen zu wollen.
Dies wäre zwar möglich, denn Hypnosetherapie hat sich als geeignete Therapieform längst etabliert, aber der Gesetzgeber hat da mit dem 'Heilpraktikergesetz' (HPG) einen Riegel vorgeschoben: das "berufs-oder gewerbsmäßige" Behandeln von Krankheiten und Leiden ist auch mit der Hypnosetherapie nur 'Heilberechtigten', also z.B. Heilpraktikern, Ärzten, Psychotherapeuten pp. erlaubt.
Was das Behandeln von Krankheiten oder Leiden angeht, bleibt Nicht-Heilberechtigten damit nur der nicht-berufs- oder -gewerbsmäßige Bereich; wer also z.B. im Familienkreis unentgeltlich tätig wird, verstößt natürlich nicht gegen das HPG.
Ein großes Betätigungsfeld bietet sich allerdings dort, wo man es eben nicht mit Krankheiten oder Leiden, sondern mit dem großen Bereich der 'Lebensberatung' zu tun hat. In diesem Zusammenhang wäre dann auch wieder ein gewerbliches bzw. berufliches Handeln möglich.
Eine Ausnahme bildet hier das Seminar Heilschlaf-Hypnotiseur. Die Heilschlaf-Hypnose darf - bei korrekter Anwendung - auch z.B. in Krankheitsfällen gewerblich angeboten werden. Hierfür sind allerdings bestimmte Rahmenbedingungen unbedingt einzuhalten, die in dem Seminar selbstverständlich eingehend vermittelt werden.
